Zusammenfassung

Die Schweizer Bundeskanzlei dokumentiert die Volksabstimmung vom 5. Juli 1908 über das Absinthverbot. Kantonale und gesamtschweizerische Ergebnisse ermöglichen es, regionale Zustimmung und Ablehnung zu vergleichen.

Citation

Schweizerische Bundeskanzlei: Volksabstimmung vom 5. Juli 1908, Vorlage zum Absinthverbot, amtliche Abstimmungsdaten.

Einordnung

Amtliche Primärquelle für das Ergebnis, nicht für die Motive der Abstimmenden. Für eine Erklärung regionaler Unterschiede sind Kampagnenmaterial, Presse und lokale Überlieferung nötig.