Zusammenfassung
Das Reichsgesetzblatt enthält die verbindlichen Gesetze und Verordnungen des Deutschen Reichs. Für die Weimarer Braugeschichte sind das Biersteuergesetz von 1918, die Erweiterung seines Geltungsbereichs 1919 und spätere Änderungen einschlägig. Das „Gesetz über den Verkehr mit Absinth“ vom 27. April 1923 dokumentiert außerdem das reichsweite Herstellungs-, Einfuhr- und Verkaufsverbot. Auch Zölle, Ausgleichsbeträge und Regeln für eingeführtes Bier lassen sich nachvollziehen.
Citation
Deutsches Reich (Hg.): Reichsgesetzblatt, insbesondere Biersteuergesetz vom 26. Juli 1918, RGBl. 1918, S. 863–884, sowie Gesetz über den Verkehr mit Absinth vom 27. April 1923, RGBl. I 1923, S. 257.
Link
- Reichsgesetzblatt vom 30. Juli 1918 mit Biersteuergesetz
- Gesetz zur Biersteuer auf eingeführtes Bier vom 31. März 1920
- Reichsgesetzblatt 1923, Teil I
Einordnung
Normative Primärquelle für die Rechtslage, nicht für ihre tatsächliche Anwendung oder Wirkung. Gesetzesänderungen sollten mit parlamentarischen Beratungen, Verwaltungsakten, Branchenreaktionen und lokalen Konflikten verbunden werden.